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FAQ – alles zur ambulanten Zusatzversicherung der VGH

Wofür brauche ich eine Zusatzversicherung?
  • Eine Zusatz­ver­sicherung ist dann sinn­voll, wenn Sie den Leistungs­umfang Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung ver­bessern wollen.

    Für einen Zahn­ersatz gilt etwa nur eine Regel­versorgung. Ent­sprechend können, wenn Sie einen Zahn­ersatz brauchen, sehr schnell hohe Kosten auf Sie zukommen. Dann ist es ein großer Unter­schied, ob Sie durch eine Zusatz­versicherung nur einen Eigen­anteil von wenigen hundert Euro tragen oder ob Sie ohne eine Ab­sicherung einige tausend Euro schultern müssen.

    Kranken­zusatz­versicherungen gibt es für die unter­schiedlichsten Bereiche. Ent­scheiden Sie selbst, wo Ihnen eine bessere Absicher­ung wichtig ist.

Macht eine Krankenzusatzversicherung auch im höheren Alter Sinn?
  • Grund­sätzlich ist es sinn­voller, wenn Sie sich möglichst früh­zeitig absichern. Ob Sie etwa einen Zahn­ersatz-Tarif ab­schließen können, hängt von Ihrem aktuellen Zahn­status ab, also beispiels­weise der Anzahl fehlender Zähne. Noch mehr gilt das in den Tarifen, zu deren Ab­schluss vorab eine Gesundheits­prüfung notwendig ist. Anderer­seits gilt: Natürlich ist eine Ab­sicherung auch dann sinnvoll, wenn Sie sich bereits zum "höheren Alter" zählen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, welche Zusatz­versicherungen zu Ihrer Lebens­situation passen.

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FAQ

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Ambulante Zusatz­versicherung

Wenn Sie sich für einen Zahnzusatztarif ent­schei­den, ha­ben wir als Er­gän­zung ein in­te­res­san­tes An­ge­bot für Sie. Mit dem Ta­rif „top fit“ ver­rin­gern Sie Ih­re Zu­zah­lun­gen für am­bu­lan­te Heil­be­hand­lun­gen und si­chern sich zu­sätz­lich vie­le Leis­tun­gen, die von der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht mehr ge­zahlt wer­den.

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Krankenhaus­­zusatz­­ver­sicher­ung

Wer­den Sie Pri­vat­pa­tient im Kran­­ken­­haus. Si­chern Sie sich ei­ne bes­se­re me­di­­zi­­ni­sche Ver­­sor­gung z. B. durch ei­ne Spe­zia­lis­­ten­­be­­hand­­lung, Wahl des Kran­­ken­­hau­ses oder ei­ne hö­her­­wer­ti­ge Un­ter­­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­­zim­mer.

Zur Krankenhauszusatz

Auf dieser Internet­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Versicherungs­leistungen. Die dar­gestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grund­lage für den Versicherungs­schutz sind aus­schließlich die Versicherungs­bedingungen und Verein­barungen in Ihrem Ver­sicherungs­vertrag.